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Der Erfolg einer Geldanlage hängt im Wesentlichen von der persönlichen Anlagestrategie ab.
Aus diesem Grund kommt der sorgfältigen Auswahl einer ausgewogenen Anlagestrategie besondere Bedeutung zu. Neben den persönlichen Renditezielen sollten auch die individuelle Risikobereitschaft aber besonders die persönliche Risikofähigkeit einbezogen werden. Weiter sollte die optimale Dauer einer Geldanlage - der Anlagehorizont - überdacht werden.

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Aktuelle Finanznachrichten

Finanznachrichten

Zweitmarkt: Handelsplatz für geschlossene Beteiligungen

Der Zweitmarkt ist ein Handelsplatz, an dem geschlossene Beteiligungen angeboten werden. Dieser Handel mit gebrauchten Anteilen blieb breiten Anlegerschichten lange verwehrt und war zunächst Spezialisten vorbehalten. Nur ausgesprochene Kenner des Segments sind in der Lage, die Bewertung von Zweitmarktanteilen vorzunehmen, da die Modelle und Konzeptionen geschlossener Fonds oft sehr unterschiedlich sind.

Tipps zur Rister-Rente

Tipps zur Riester-Rente (Handelsblatt.com)
Sparer sollten bei der Auswahl eines Angebots zur Riester-Rente ein ihrem Alter und ihrer Risikoneigung angepasstes Produkt auswählen. Das ist einer von vier Tipps, die die Zeitschrift „Ökotest“ in der Juni-Ausgabe zum Thema Riester-Rente gibt.

HB FRANKFURT. Dabei gelte die Faustregel, dass unter 40-jährige Vorsorgesparer und alle, die bereits über eine sichere Basisvorsorge verfügten, auf Fondspolicen setzen könnten. Ältere Sparer und diejenigen, die auf die Zusatzrente angewiesen sind, sollten den Klassiktarif bevorzugen.

Wie es weiter heißt, sollten Sparer auch auf vertragliche Flexibilität achten, da niemand wisse, ob er seinen Vertrag auch in 30 Jahren noch bedienen könne. Optimal seien Anbieter, die im Falle einer Beitragsfreistellung auf Zusatzkosten verzichteten. Zudem wurde geraten, sich die Möglichkeit eines Anbieterwechsels offen zu halten und deshalb nur Produkte mit niedrigen Wechselkosten zu wählen. Potenziellen Bauherren wird geraten, nur Anbieter zu wählen, die für die Entnahme des Angesparten nicht extra zur Kasse bitten. ... mehr!



Urteile: Altersvorsorge

Riester-Rente gekündigt - Kein voller Stornoabzug (N24.de)
Ein Verbraucherschutzverband und ein Versicherungsunternehmen hatten um die Wirksamkeit einer Bestimmung eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages - einer so genannten Riester-Rente - gestritten. Nach der Klausel durfte vom Rückkaufswert noch ein Abzug vorgenommen werden, der insbesondere die Abschluss- und Vertriebskosten umfasste, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht durch die bisher geleisteten Versicherungsbeträge getilgt waren.
Die Versicherung wollte darauf nur verzichten, wenn der Versicherte das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag übertragen lasse. Die Verbraucherschützer vertraten dagegen die Auffassung, dass der Verzicht auch dann gelten müsse, wenn der Kunde der privaten Altersvorsorge den Rücken kehre.
Wie der BGH in Karlsruhe mitteilte, hat das Versicherungsunternehmen in der mündlichen Verhandlung den Unterlassungsanspruch anerkannt. Der BGH hat das Unternehmen daraufhin "dem Anerkenntnis gemäß verurteilt". (Az: IV ZR 63/04 - Urteil vom 9. November 2005) ... mehr!






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