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Geschlossene Investmentfonds
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Das benötigte Fondsvermögen für ein konkretes Anlagevorhaben steht von Anfang an fest und Anteilsscheine werden nur bis zur Erreichung des Anlagevolumens ausgegeben. Danach wird der Fonds geschlossen
(closed-end-funds). Anders als bei offenen Fonds besteht für den Emmitenten keine Rücknahme-Verpflichtung. Anteile können nur an Dritte und/oder über Zweitmarkt-Börsen verkauft werden. |
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Geschlossene Fonds: Investitions-Möglichkeiten
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Nachrichten: Geschlossene Fonds |
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