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Steuern und Recht

Spätestens nach der Reduzierung des Sparerfreibetrags um fast die Hälfte sowie der kommenden Abgeltungssteuer ab 01.01.2009, gewinnen steueroptimierte Anlageformen auch für mittlere Vermögen an Bedeutung. Wie Sie trotz dieser Änderungen auch weiterhin steueroptimiert anlegen, soll Ihnen diese Seite näher bringen.

Abgeltungsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen

Am 1. Januar 2009 ist die Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) in Kraft getreten. Der Abgeltungssteuer unterliegen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne – auch unabhängig von der Haltedauer. Anleger müssen einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent auf sämtliche Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne zahlen. ... mehr zur Abgeltungsteuer!

Sparerfreibetrag halbiert: Fragen und Antworten

Seit dem 1. Januar 2007 hat sich der Sparerfreibetrag um fast die Hälfte reduziert: Der Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sinkt für Alleinstehende von bisher 1.370 Euro auf 750 Euro, für Ehepaare von 2.740 Euro auf 1.500 Euro. Nur die Werbungskostenpauschale von 51 Euro (Ehepaare 102 Euro) für Zins- und Dividendenerträge bleibt unverändert. ... mehr Informationen finden Sie hier!








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