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Veränderung des Sparerfreibetrags
Sparerfreibetrag
inklusive Werbungskostenpauschale |
bis 2006
in Euro |
Seit 1.1.2007
in Euro |
Ledige |
1.421 |
801 |
Verheiratete |
2.842 |
1.602 |
Wie funktioniert die Umstellung?
Die Anpassung Ihrer bereits erteilten Feistellungsaufträge erfolgt automatisch. Haben Sie beispielsweise als Alleinstehender bei Ihrer Bank den vollen Betrag von bisher 1.421 Euro freigestellt, dann wird dieser betrag automatisch auf 801 Euro verringert. Dies entspricht einer Kürzung auf 56,3 Prozent. Wenn Sie Ihren Freibetrag auf mehrere Banken verteilt hatten, werden die jeweiligen Beträge ebenfalls automatisch auf 56,3 Prozent gekürzt.
Ab welcher Anlagehöhe macht sich diese Änderung bemerkbar?
Die steuerliche Belastung wird nun bereits bei einem mittleren Anlagevermögen spürbar. Erhalten Sie beispielsweise durchschnittlich 3 Prozent Zinsen auf Ihre Geldanlage, dann ist Ihr Freistellungsauftrag nur noch bis zu einem Anlagebetrag von 26.700 Euro bei Alleinstehenden und 53.400 Euro bei Verheirateten ausreichend.
Welche Erträge werden wie veranschlagt?
Grundsätzlich gilt, dass Zinserträge voll steuerpflichtig sind. Dividendenerträge hingegen sind nur zu 50 Prozent steuerpflichtig. Anteilskursgewinne sind nach Ablauf eines Jahres grundsätzlich steuerfrei und erwirtschaften Sie Kursgewinne innerhalb eines Fonds, dann sind diese sogar generell steuerfrei.
Stellen Sie also Ihre Anlagen auf den Prüfstand und analysieren Sie, durch welche Umstrukturierung Ihrer Kapitalanlagen der Steuereffekt gemindert werden kann.
Steueroptimierte Anlagen
Als Alternative zu klassischen Sparformen oder dem Tagesgeld bieten besonders geldmarktnahe Fonds die Möglichkeit, mit Sicherheit steueroptimiert anzulegen. Ebenso verfolgen bereits viele Rentenfonds eine steueroptimierte Anlagestrategie.
Lassen Sie sich von Ihrer Bank oder Sparkasse über steueroptimierte Anlageformen informieren, oder stöbern Sie einfach mal in den Produkten Ihrer Fondsgesellschaft.
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